AVV-Katalog

Die Abfallverzeichnis-Verordnung

Die Abfallverzeichnis-Verordnung (kurz: AVV) setzt den Europäischen Abfallartenkatalog auf Bundesebene um und gibt als verbindlicher Leitfaden einen Überblick über die Bezeichnung von Abfällen und die Einstufung ihrer jeweiligen Überwachungsbedürftigkeit. In diesem AVV-Katalog befinden sich die relevanten Abfallschlüsselnummern inklusive AVV Untergruppen.  Weiter unten finden Sie einen Link zum Download des PDF-Dokuments!!

 

Seit Einführung der AVV gibt es nur noch die Unterteilung in „gefährliche“ und „nicht gefährliche“ Abfälle, und nicht mehr die Kategorien „überwachungsbedürftige Abfälle“  sowie „besonders überwachungsbedürftige Abfälle“.

Wesentliche Änderungen sind unter anderem, dass Bauabfälle nach der AVV nicht mehr der Überwachung unterliegen und seit dem 01.04.2010 nur noch für Abfälle mit gefährlichen Stoffen Entsorgungsnachweise geführt werden müssen.

 

Inhalte der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV-Katalog)
  • Regelung des Anwendungsbereichs
  • Zuweisungen der Abfallarten durch sechsstellige Abfallschlüssel
  • Auflistung von Gefährlichkeitskriterien
  • Einstufung der Abfälle hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit
  • Abfallverzeichnis, welches insgesamt 232 Abfallarten umfasst
  • Spiegeleinträge der Abfälle, die als gefährlich bzw. nicht gefährlich eingestuft werden

Behalten Sie den Überblick: Bezeichnungen, Deklarierungen und Nachweispflichten

Die Entsorgung von Abfällen betrifft jede Privatperson und nahezu jede Unternehmung. Dennoch sind die Vorschriften und Verordnungen für den Umgang mit gefährlichen und nicht gefährliche Stoffen für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Für uns ist die AVV die rechtliche Grundlage unseres Tagesgeschäfts – darum wissen wir genau, wie wir mit welchem Abfall umzugehen haben und garantieren Ihnen eine fachgerechte und vorschriftsmäßige Entsorgung Ihrer Abfälle. >>Klicken Sie rechts auf das Logo zum Download des AVV-Katalogs!>>

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