|
Die
Entsorgung von Abfällen unterliegt
umfassenden europarechtlichen,
nationalen und kommunalen
Regelungen. Die Verpflichtungen
eines jeden Abfallbesitzers und
-erzeugers sind weitgreifend und
zwingen zur ständigen Kontrolle.
Höchstrichterliche Entscheidungen
haben festgelegt, dass die Pflichten
des Abfallbesitzers nicht dann
enden, wenn die Abfälle vom
beauftragten Entsorger übernommen
werden. Die Verantwortung des
Abfallerzeugers endet erst dann,
wenn die überlassenen Abfälle
ordnungsgemäß verwertet oder
beseitigt wurden. Für den
Abfallbesitzer, der sich seiner
Abfälle entledigen muss, bedeutet
dies, dass er sich von der
Zuverlässigkeit und der
Ordnungsmäßigkeit des
Entsorgungsunternehmens sowie der
Verwertungs- und Beseitigungsanlagen
überzeugen muss.
PUR-Umweltdienste
bietet bundesweite
Entsorgungskompetenz. Mit
zahlreichen Partnern vor Ort,
garantieren wir eine pünktliche,
zuverlässige und vor allem
ordnungsgemäße Entsorgung aller
Abfälle. Kunden mit Großprojekten in
den Benelux-Länder und
anderen
europäischen Nachbarstaaten schätzen
unsere Entsorgungskompetenzen.
So zum
Beispiel aktuell die Erweiterung der
österreichischen U-Bahn in Wien.
 |