Die Entsorgung von Abfällen unterliegt umfassenden europarechtlichen, nationalen und kommunalen Regelungen. Die Verpflichtungen eines jeden Abfallbesitzers und -erzeugers sind weitgreifend und zwingen zur ständigen Kontrolle. Höchstrichterliche Entscheidungen haben festgelegt, dass die Pflichten des Abfallbesitzers nicht dann enden, wenn die Abfälle vom beauftragten Entsorger übernommen werden. Die Verantwortung des Abfallerzeugers endet erst dann, wenn die überlassenen Abfälle ordnungsgemäß verwertet oder beseitigt wurden. Für den Abfallbesitzer, der sich seiner Abfälle entledigen muss, bedeutet dies, dass er sich von der Zuverlässigkeit und der Ordnungsmäßigkeit des Entsorgungsunternehmens sowie der Verwertungs- und Beseitigungsanlagen überzeugen muss.

PUR-Umweltdienste bietet bundesweite Entsorgungskompetenz. Mit zahlreichen Partnern vor Ort, garantieren wir eine pünktliche, zuverlässige und vor allem ordnungsgemäße Entsorgung aller Abfälle. Kunden mit Großprojekten in den Benelux-Länder und anderen europäischen Nachbarstaaten schätzen unsere Entsorgungskompetenzen.

So zum Beispiel aktuell die Erweiterung der österreichischen U-Bahn in Wien.

   

PUR-Umweltdienste besitzt mit der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb die Lizenz zum Entsorgen!

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